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Haftungsausschluss bei Querverweisen
Die Stadt Langenzenn ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Stadt Langenzenn insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
"Links"
Bei "Links" handelt es sich allerdings stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Stadt Langenzenn hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Stadt Langenzenn von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
Elektronische Kommunikation (E-Mail)
Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie uns ausdrücklich die Art der gewünschten Kommunikation mitteilen.
E-Mails mit Dateianhängen (Attachments):
Grundsätzlich ist es möglich, E-Mails mit Dateianhängen an die Stadt Langenzenn zu versenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass nicht alle verfügbaren Dateiformate unterstützt werden können. Dies bedeutet, dass diese E-Mails möglicherweise nicht gelesen und bearbeitet werden können. In diesem Fall ist ein rechtlicher Zugang Ihrer E-Mail nicht erfolgt. Eine Rechtsverbindlichkeit ist dann ebenfalls nicht gegeben. Attachments, die Makros bzw. ausführbaren Code enthalten, werden ebenfalls nicht gelesen bzw. bearbeitet.
Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:
- MS Word (.doc, .docx),
- MS Excel (.xls, .xlsx),
- Adobe Acrobat Reader (.pdf),
- Textformate (.txt, .rtf),
- Bilddateien (.jpg),
- Komprimierte Dateien (.zip).
Die Größe der Dateianhänge darf ein Volumen von 5 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Bei nicht zu verarbeitenden E-Mails erhalten Sie, soweit technisch möglich, eine Mitteilung. Aus technischen und organisatorischen Gründen können wir derzeit noch keine verschlüsselten E-Mails empfangen bzw. elektronische Signaturen nicht auf Gültigkeit und Echtheit überprüfen.
Dokumente, die der Schriftform (z. B. Widersprüche) oder einer förmlichen Zustellung unterliegen, können nicht per E-Mail übersandt werden. Rechtlich verbindliche Willenserklärungen dieser Art, die per E-Mail übersendet werden, gelten als nicht abgegeben. Sie werden in diesen Fällen gebeten, die bisherigen Kommunikationswege (Brief, Fax) zu nutzen.
Die Stadt Langenzenn weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Kommunikationsweg nach Art. 3a Abs. 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) nicht eröffnet worden ist.
Annahme verschlüsselter elektronischer Post
Die Stadt Langenzenn kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Annahme signierter elektronischer Post
Leider kann die Stadt Langenzenn aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
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