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    Hauptbereich

    Barrierefreiheit

    Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.wbg-langenzenn.de veröffentlichten Website der WBG Langenzenn. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

    Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

    • einer am 02.11.2020 durchgeführten Selbstbewertung

    Wie barrierefrei ist das Angebot?

    Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

    Unverhältnismäßige Belastung

    Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

    1. Teilbereich:

    • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
    • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die WBG Langenzenn kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der WGB Langenzenn auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der WGB überarbeitet werden. Die WGB Langenzenn ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

    Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 02.11.2020 erstellt und zuletzt am 02.11.2020 überprüft und aktualisiert.

    Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

    Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

    Ansprechperson Barrierefreiheit der Wohnbaugesellschaft Langenzenn:
    E-Mail schreiben

    Kontaktformular

    Kontaktformular

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

    Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der
    Antragstellung erhalten Sie unter:
    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
    St.-Martin-Straße 47
    81541 München
    E-Mail: bitv(@)bayern.de
    Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

    Kontaktdaten

    Kontakt

    • Wohnbaugesellschaft Langenzenn GmbH
    • An der Bleiche 17
    • 90579 Langenzenn

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Freitag: 08:00 - bis 13:00 Uhr
    • Nachmittagstermine nach Vereinbarung
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